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Abrechnungsprüfung

Ein großes Thema ist derzeit die Vorbereitung und die Beschäftigung mit den neuen Regelungen der Abrechnungsprüfung. Dabei muss der gesetzgeberische Zweck der neuen Regelungen mitbedacht werden: So führte das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II die Abrechnungsprüfung als Bestandteil der regelmäßigen Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI ein. Diese Vorschriften wurden durch PSG III ergänzt und dabei entscheidend verschärft. Wörtlich führt der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zum PSG III (Bundestag-Drucksache 18/9518, S. 43) aus: „Zudem werden bestehende Instrumente zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug ergänzt und neue Regelungen eingeführt; dies erfolgt sowohl im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung als auch im Bereich der sozialen Pflegeversicherung. Die aufeinander abgestimmten Regelungen zielen insbesondere darauf ab, bestehende Vorschriften bei der Qualitätsprüfung, vor allem im Bereich der im SGB V finanzierten häuslichen Krankenpflege, weiterzuentwickeln. Mit der Erweiterung der Aufgaben des MDK in Bezug auch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege um systematische Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen werden die Patienten und ihre Angehörigen, aber auch die korrekt arbeitende und abrechnende große Mehrzahl der Pflegedienste künftig besser vor Falschabrechnungen und den möglichen kriminellen Handeln einzelner Anbieter geschützt.“ Grund genug sich mit dem Thema in diesem Tutorial ausführlich zu beschäftigen:

 

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Tagespflege