Krankenpflege

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DAK will Ärzte aufklären – Ein Kommentar

Um an der „Wurzel“ zu beginnen, besuchen jetzt Praxisberater der DAK niedergelassene Ärzte zur Aufklärung über die Voraussetzungen zur Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V. Ein Schelm der böses denkt!