Die „vergessene“ Kurzzeitpflege

Die „vergessene“ Kurzzeitpflege

Augenschein hat der Gesetzgeber des PSG II die Kurzzeitpflege vergessen. Für die Pflegesätze ist weder eine automatische Umrechnung geregelt worden, noch die Zusammensetzung des Gesamtheimentgelten, vor allem aber keine Regelung des Besitzstandschutzes. Die Leis tungen der Kurzzeitpflege werden daher für versicherte erheblich teurer werden.

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