Fragen des Betreuungsrechts: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung (auch für Kunden, Bewohner und Angehörige)

Die Vorsorge für die letzte Lebensphase – eine Zeit, in der viele Patienten/ Bewohner selbst entscheidungsunfähig sind – ist zu einem Anliegen vieler Menschen und geradezu zu einem öffentlichen Thema geworden. Dementsprechend oft werden ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen im Pflegealltag mit der einen oder anderen Vorsorgeverfügung konfrontiert. Aufgrund des Fehlens gesetzlicher Bestimmungen zur Erstellung, zum Inhalt, zum Umfang, zu Rechtsfolgen und zu Grenzen von rechtsgeschäftlichen Vorsorgeverfügungen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung), ergeben sich im Pflegealltag Schwierigkeiten, wenn es um die Reichweite, die praktische Umsetzung und die Berücksichtigung der Verfügung geht. Ähnliche praktische Probleme treten auch hinsichtlich der rechtlichen Betreuung auf, auch wenn sie als gesetzliche Vorsorge in den §§ 1896 ff. BGB ausdrücklich geregelt ist. In Rechsprechung und Literatur haben sich dennoch Grundsätze herausgebildet, die die Voraussetzungen, die Verbindlichkeit und die Grenzen von Vorsorgeverfügungen und gesetzlicher Betreuung aufzeigen.

Seminarinhalte: 
Grundsätze rechtsgeschäftlicher Betreuungsvorsorge
Vorsorgevollmacht (Inhalt, Umfang, Grenzen)
Betreuungsverfügung (Inhalt, Umfang, Grenzen)
Patientenverfügung (Inhalt, Umfang, Grenzen)
Grundsätze gesetzlich geregelter Vorsorge (rechtliche Betreuung)
Voraussetzungen, Auswirkungen, Grenzen der Betreuung
Haftung im Rahmen der Vorsorge bzw. Betreuung
Das Seminar richtet sich sowohl an die Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen und ihre Mitarbeiter als auch an die Patienten / Bewohner und deren Angehörige.