Ob und unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, ärztliche Aufgaben an nichtärztliches Personal zu delegieren? Fest steht, dass in der Praxis keinesfalls sämtliche Tätigkeiten durch den Arzt des Bewohners/Patienten selbst durchgeführt werden können. Aufgrund des Fehlens eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen zum Delegationsrecht, ergeben sich Schwierigkeiten und Unklarheiten, wenn es um praktische Fragen der Umsetzung im Pflegealltag geht.
In Rechtsprechung und Literatur haben sich dennoch Grundsätze herausgebildet, die Kriterien und Voraussetzungen der Delegation aufzeigen. Erklärt werden in dieser Fortbildungseinheit die Bereiche der delegationsfähigen, der nur im Einzelfall delegationsfähigen und der zum Kernbereich ärztlichen Handelns gehörenden nicht delegationsfähigen Leistungen sowie die jeweiligen Voraussetzungen.