Darf ambulant angestelltes Personal in einem Pflegeheim des gleichen Trägers beschäftigt werden (und umgekehrt!)? Dürfen Auslastungsschwankungen der Dienste betriebsintern ausgeglichen und Arbeitsplätze so gesichert werden? Viele rechtliche Fragen und Fallstricke ranken um eine eigentlich ganz einfache Sache: Das wertvollste (und teuerste) Potential eines Unternehmens in der Gesundheitsbranche ist das Personal: Warum soll dieses – natürlich mit Zustimmung – nicht flexibel eingesetzt werden?
Heimaufsichten und Kostenträger sagten zwar in der Vergangenheit dazu häufig nein, doch ohne jede wirkliche Begründung. Nutzen Sie die möglichen Synergien, nutzen Sie Ihr betriebliches Potential.
Dabei sind allerdings eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen, vom Sozialversicherungsrecht bis zum Arbeitsrecht zu beachten.