Das Wettbewerbsstärkungsgesetz zur Änderung des SGB V zum 01.04.2007 und das Pflegeweiterentwicklungsgesetz zum SGB XI zum 01.07.2008 eröffneten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen neue Alternativen. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können nun zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner zur Finanzierung eingesetzt werden.
Die Leistungen der Palliativversorgung und der Rehabilitation können der Einstieg in die Öffnung sein: Die Bewohnerinnen und Bewohner haben einen gesetzlichen Anspruch auf die jeweilige Leistung. Voraussetzung ist, dass der Hausarzt oder ein entsprechender Facharzt eine Verordnung ausstellt. Zur Leistungserbringung kommen dann die entsprechenden Dienstleister ins Haus, erbringen die verordnete Leistung und rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Vorteilhaft ist allerdings die Bindung des externen Dienstleisters an das eigene Heim durch eine Kooperationsvereinbarung.