Arbeitsrecht in der Pflege II

Nicht selten scheitert eine verhaltensbedingte Kündigung beim Arbeitsgericht, weil der Mitarbeiter zuvor nicht oder nicht wirksam abgemahnt worden ist. Das Seminar vermittelt u.a. die erforderlichen Kenntnisse, um rechtssicher eine Abmahnung erteilen zu können. Anhand von Fallbeispielen werden typische Konstellationen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen besprochen.

Die richtige und rechtzeitige Anhörung des Betriebsrats / der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung ist von elementarer Bedeutung. Fehler können im arbeitsgerichtlichen Verfahren meist nicht mehr korrigiert werden. Trotzdem wird die Anhörung in der Praxis oft nicht ernst genug genommen. Anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden Strategien zur Fehlervermeidung erarbeitet.

  • Wer darf das Arbeitsverhältnis kündigen?
  • Wie sollte eine Kündigung zugestellt werden?
  • Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam?

Dies alles sind wichtige Fragen, die praxisnah behandelt werden.

Seminarinhalte: 
Abgrenzung Abmahnung/Ermahnung
Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung
Fallbeispiele von Abmahnungen
Umgang mit Gegendarstellungen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Anhörung des Betriebsrats / der Mitarbeitervertretung
Form und Zustellung der Kündigung
Kündigungsgründe, insbesondere die verhaltensbedingte Kündigung
Das Seminar richtet sich an Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Geschäftsführer, Heimleiter, Pflegedienstleiter mit Personalverantwortung sowie Personalleiter und Personalreferenten.