Seit 2003 richtet sich die Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Formularklauseln nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Seither ergehen jährlich wichtige Entscheidungen insbesondere des Bundesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit einzelner arbeitsvertraglicher Formularklauseln. Insofern ist es dringend geboten, dass Arbeitsvertragsmuster ständig aktualisiert werden, zumal kein „Bestandsschutz“ für Altverträge besteht. Die rechtswirksame Befristung von Arbeitsverträgen ist mitunter ein schwieriges Unterfangen. Fehler bei der Befristung oder der Verlängerung einer Befristung können erhebliche negative wirtschaftliche Folgen haben. Gerade bei Zweckbefristungen müssen individuelle Lösungen gefunden werden, da ansonsten aus einem befristeten Arbeitsverhältnis ungewollt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erwachsen kann.