Vertrags(-zahn)arztrecht

Das Vertrags(zahn-)arztrecht – auch als Kassen(zahn-)arztrecht bezeichnet – regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vertrags(zahn-)ärzten und den Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen bzw. Krankenkassen.

Durch häufige gesetzgeberische Änderungen und neue Rechtsprechungen befindet sich das Vertrags(zahn-)arztrecht, was ohnehin aus einer Vielzahl von untergesetzlichen Normen, Verordnungen und Verträgen besteht, in einem ständigen Wandel. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Dickicht von Vorschriften für den (Zahn-)Arzt daraus ergeben, können neben der ärztlichen Tätigkeit nicht erfasst werden. Zusammenfassende Informationsbroschüren der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen oder Hinweise in den entsprechenden (Zahn-)ärzteblättern reichen nicht aus, um den Arzt über die Möglichkeiten und Grenzen seiner (zahn-)ärztlichen Tätigkeiten zu beraten.

Mit unseren Beraterteams und Ansprechpartnern sind wir jederzeit für Sie da.