Das Vergütungsrecht der Ärzte ist durch ein komplexes Gefecht der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte, dem einheitlichen Bewertungsmaßstab und dem Krankenhausentgeltgesetz geregelt. Hinzu kommen Darstellungs- und Abrechnungsschwierigkeiten aufgrund der Abrechnung mit umfangreichen Punktesystemen.
Die Abrechnungen sind sehr zeitaufwendig und führen für einige Praxen zu einem Verwaltungsaufwand, der die eigentliche ärztliche Tätigkeit in den Hintergrund treten lassen.
Hinzu kommt, dass die Prüfung der Abrechnung einzelne Ärzte oder von Praxisgemeinschaften durch Honorarberichtigungen, Plausibilitäts- oder Wirtschaftsprüfungen mittlerweile eine Belastung darstellt, die teilweise die Existenz des Leistungserbringers berühren. Eine sachkundige Aufklärung, insbesondere unter Beleuchtung der sich im ständigen Wandel befindlichen rechtlichen Aspekte ist hier unerlässlich. Sprechen Sie uns an!