Die umfassende Beratung von Krankenhäusern und Privatkrankenanstalten erfordert vertiefte Kenntnisse im Rahmen des Krankenhausrechts, die wir in unserer Kanzlei durch spezialisierte Rechtsanwälte anbieten.
Das Krankenhausrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten; dazu gehören zunächst die Fragen der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung, der Abschluss von Versorgungsverträgen und die Verhandlungen mit Kostenträgern. Auch die Betreuung von Schiedsstellenverhandlungen zählen dazu.
Eine immer größere Bedeutung nehmen außerdem die rechtlichen Fragen der Gestaltung von Organisations- und Kooperationsformen ein. Einen wesentlichen Teilaspekt dieses Bereichs betrifft die Gründung von medizinischen Versorgungszentren, die bereits mehrfach von uns begleitet wurden. Wir betreuen schließlich die langfristige Weiterentwicklung eines reinen Krankenhausstandortes bis hin zum Gesundheits- bzw. Dienstleistungsstandort. Hierzu zählt die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, beispielsweise durch die Gründung eines Facharztzentrums, unter Umständen auch die Gründung/Beteiligung an einem medizinischen Versorgungszentrum, das Outsourcing bestimmter Abteilungen sowie die Gründung separater Dienstleistungsunternehmen im nicht-medizinischen Bereich.