Das Arznei- und Heilmittelrecht hat im Arzt- und Medizinrecht eine besondere Bedeutung, weil diese Rechtsgebiete einen wesentlichen Teilaspekt der beruflichen Praxis darstellen, ohne den sich eine zeitgemäße berufliche Tätigkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen nicht mehr vorstellen ließe.
Der Umgang und die Berührungspunkte von Leistungserbringern mit Arznei- und Hilfsmitteln ist in vielen Aspekten verrechtlicht, sei es bei der Zulassung von Arzneimitteln, deren Verschreibung durch den Arzt – entweder zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung oder in Form von so genannten Privatverordnungen – der Lieferkette von der Arzneimittelproduktion, gegebenenfalls unter Einschluss des Pharmagroßhandels, bis hin zur Abgabe des Arznei- bzw. Heilmittels an den Patienten. Die Materie des Arzneimittel- und Heilmittelrechts gewinnt zudem dadurch weiter an Komplexität, weil nicht lediglich gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, sondern auch vielfältige untergesetzliche Normen sowie Regelungen der Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebene.
Der Bereich des Medizinproduktsrechts ist dabei ebenso durch eine Vielzahl nationaler und europarechtlicher Vorgaben gekennzeichnet, weshalb es sich um eine in erheblichem Maße komplexe und schwierige Rechtsmaterie handelt. Schon die bloße Einordnung bestimmter Mittel in die Kategorien „Arzneimittel“, „Medizinprodukt“ oder „Kosmetikum“ kann mit Schwierigkeiten behaftet sein und führt häufig dazu, dass das Gericht im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung diese Einordnung vornehmen muss.
Da eine solche Einordnung aber erhebliche Folgen nach sich zieht, etwa hinsichtlich der Möglichkeiten der Bewerbung des Mittels oder des Vertriebs, ergibt sich hieraus eine Vielzahl weiterer Fragen mit der Notwendigkeit einer qualifizierten, rechtlichen Beratung.
Des weiteren umfasst das Medizinprodukterecht diverse Fragestellungen zu Zertifizierungen, den Vertrieb und die Bewerbung von Medizinprodukten und in diesem Zusammenhang auch immer wieder haftungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Aufbereitung von Einmalinstrumenten).