Entsprechend der gesetzlichen Regelung haben Versicherte einen umfassenden Anspruch auf Versorgung mit den von ihnen medizinisch benötigten und ärztlich verordneten Arznei- und Hilfsmitteln. Dabei obliegt die Auswahl und Verordnung dieser Arznei- und Hilfsmittel den besonderen Kenntnissen und der Expertise des verordnenden Arztes. Gerade in der jüngeren Vergangenheit kommt es jedoch immer häufiger dazu, dass diese vorhandenen Spezialkenntnisse über den individuellen Gesundheitszustand des Patienten durch die Krankenversicherung dahingehend missachtet werden, dass die ärztlichen Verordnungen infrage gestellt werden oder gar keine Beachtung finden. Die Folge sind zahlreiche Ablehnungsentscheidungen für durch die Versicherten dringend benötigten Arznei- und Hilfsmittel.
Über die Möglichkeit gegen derartige rechtswidrige Ablehnungsentscheidungen der Krankenkasse im Wege des Widerspruchs oder der sozialgerichtlichen Klage vorzugehen, ist vielen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nicht in diesem Umfange bewusst. Vielmehr begeben sich eine ganze Anzahl von Versicherten in die Situation, ohne eine angemessene Arznei- oder Hilfsmittelversorgung auszukommen.
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