Wer entscheidet für mich, wenn ich dies selbst nicht mehr kann? Eine Frage, die sich jeder schon einmal gestellt hat. Das Betreuungsrecht soll hier helfen und dazu dienen, den betroffenen Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewährleisten. Aber auch durch eine private Vorsorge z.B. in Form einer Vorsorgevollmacht kann jeder eine Vertrauensperson für den Ernstfall benennen. Sofern auch Fragen für den Fall einer unheilbaren Erkrankung und lebensverlängernden Maßnahmen vorab geklärt werden sollen, so bietet sich hierfür eine entsprechende auf den Willen des Betroffenen abgestimmte Patientenverfügung an.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Einleitung und Begleitung von Betreuungsverfahren
- Betreuerwechsel/-entlassung/Ergänzungs- und Kontrollbetreuung
- Rechte und Pflichten des Betreuers
- Möglichkeiten der Vorsorge: Erstellung und Prüfung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten